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Wussten Sie schon, dass Anrufer mit türkischem Namen bei der Vergabe von Besichtigungsterminen für Wohnungen diskriminiert werden (aber nur wenn sie mit Akzent sprechen)?

Juni, 2018

Nicht erst in Zeiten der Flüchtlingskrise kommt dem Zugang zu Wohnungen eine wichtige Bedeutung für die Integration und Teilhabe von Einwanderern zu. Ethnische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist daher eine bedeutsame Form der Benachteiligung. Sie lässt sich allerdings nur schwer nachweisen, da im Einzelfall viele vordergründige Aspekte für Mitbewerber ohne Migrationshintergrund sprechen können. Eine wichtige wissenschaftliche Methode zum Nachweis von Diskriminierung sind sog. Audit-Studien, in denen fiktive Bewerbungen, die sich nur im interessierenden Merkmal unterscheiden (z.B. ethnische Herkunft), auf dieselben Inserate abgegeben werden. Eine systematische Ungleichbehandlung je nach Merkmalsausprägung ist dann ein vergleichsweise starker Nachweis von Diskriminierung.

In einer kürzlich veröffentlichten Studie haben sich ISS-Forscher Clemens Kroneberg und seine Kollegen Andreas Horr (LIfBi, Bamberg) und Christian Hunkler (MEA, München) dieser Methode bedient und Testpersonen auf mehr als 800 Immobilieninserate im Raum Mannheim und Ludwigshafen anrufen lassen. Dabei ging es nicht nur um Existenz und Ausmaß von ethnischer Diskriminierung, sondern auch um die zu Grunde liegenden Mechanismen. Die Ergebnisse zeigen, dass Anrufer mit türkischem Namen dieselben Chancen auf einen Besichtigungstermin hatten wie Anrufer mit deutschem Namen – allerdings nur, wenn sie akzentfrei deutsch sprachen. Personen mit türkischem Namen und Akzent hatten dagegen eine um 14 Prozentpunkte geringere Erfolgsquote. Diese Benachteiligung bestand allerdings kaum noch, wenn die Testpersonen zu Beginn des Telefonats sagten, aus beruflichen Gründen in die Stadt zu ziehen. Theoretisch wirkt diese Information als Signal für die Bildung oder Berufstätigkeit eines Interessenten und damit letztlich für dessen Zahlungsfähigkeit. Ein Großteil der beobachteten Diskriminierung scheint somit nicht Ausdruck von Ausländerfeindlichkeit zu sein, sondern von Vorurteilen über die durchschnittliche Zahlungskräftigkeit unterschiedlicher ethnischer Gruppen (sog. statistische Diskriminierung). Da sich Zahlungsfähigkeit und Sicherheit von Mietzahlungen nicht direkt beobachten lassen, bilden Vermieter auf der Basis von beobachtbaren Merkmalen wie dem Akzent Erwartungen und engen das Bewerberfeld entsprechend ein. Dies ist theoretisch noch verstärkt zu erwarten, wenn sich Vermieter einem hohen Nachfrageüberschuss gegenübersehen, wie etwa in Köln oder München.